Wohnraum- und Gewerberaummietrecht


> Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
> Durchsetzung von Mieterhöhungen
> Betriebskostenrecht
> rechtliche Umsetzung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
> Durchsetzung von Minderungsrechten des Mieters
> Prüfung von Schönheitsreparaturklauseln
> Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
> Kautionsabrechnung
> Prüfung des Schriftformerfordernisses längerfristiger Mietverträge §§ 578, 550, 126 BGB insb. im Bereich der Gewerberaummiete
> Prozessführung, insbesondere Räumungsklagen und deren Vollstreckung
Anwälte:

RA Busse
RA Behrens
RAin Krasky, LL.M.