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Die Konfliktpartner bestimmen Zeitpunkt, Ort und Umfang der einvernehmlichen Gespräche. Gerichte und die Öffentlichkeit sind dabei ausgeschlossen, absolute Diskretion wird durch die anwaltliche Schweigepflicht gesichert. Innerhalb unserer Kanzlei gibt es bei dieser Methode keine einseitige Beschränkung auf private oder unternehmerische Fälle resp. Wirtschafts-, Familien-, Paar- oder Betriebs-Mediation. Das Honorar richtet sich nach dem Zeitaufwand und der Komplexität der Streitigkeiten und nicht wie bei Gericht nach der Höhe des Streitwertes. |
